+++ Seit 1993 dem Öl auf der Spur +++ Bundesweit Fachbetriebe für Verkehrsflächenreinigung +++ Amtlich anerkannte zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe +++
    +++ Seit 1993 dem Öl auf der Spur +++ Bundesweit Fachbetriebe für Verkehrsflächenreinigung +++ Amtlich anerkannte zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe +++

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Die BIOTEC-Gruppe

Die BIOTEC-Gruppe ist ein Verbund unabhängiger, amtlich anerkannt zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe (EfB) und Fachbetriebe für Verkehrsflächenreinigung, die bundesweit von über 50 Standorten aus verkehrsgefährdende Fahrbahn-verunreinigungen nach den geltenden technischen Regeln (Merkblatt DWA – M 715 vom Juni 2007) fachgerecht beseitigen und die dabei entstehenden Abfälle ordnungsgemäß entsorgen.

BIOTEC vermittelt den Systempartnern das erforderliche Fachwissen, stellt ihnen das BIOTEC-Handbuch mit dem vollständigen für die Dienstleistung „Verkehrs-flächenreinigung“ benötigten Fachwissen zur Verfügung und führt Schulungen in den Betrieben durch.

BIOTEC unterstützt die Systempartner bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden, öffentlichen Betrieben sowie mit Versicherungsgesellschaften bzw. Schadenverursachern.

Aufträge werden nur mit dem Aufwand ausgeführt, der für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und die Abwehr von Umweltgefährdungen mindestens erforderlich ist. Die Kostenrechnungen für Reinigungsservice und Entsorgung richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Sie werden so aussagekräftig, verständlich und nachvollziehbar gestaltet, dass sich Rückfragen von Auftraggebern bzw. Versicherungen zu den Umständen der Auftragsausführung und deren Umfang möglichst erübrigen.

Die Systempartner treiben Erfahrungsaustausch, unterstützen sich gegenseitig und kooperieren bei Kapazitätsengpässen. Sie informieren BIOTEC über Ereignisse in ihrem Bezirk, die überregionale Bedeutung haben.

BIOTEC setzt Vorschläge aus der Gruppe und Anregungen seiner Geschäftspartner in die Praxis um, wenn diese geeignet sind, die Effizienz der Maßnahmen zur Schadenbeseitigung oder der Auftrags- und Rechnungsabwicklung zu steigern.

Fachgerechte Ölspurbeseitigung nach den Regeln der Technik

Merkblatt DWA–M 715 vom Juni 2007

BIOTEC-Systempartner beseitigen Ölspuren gemäß dem Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef: DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ vom Juni 2007. Sie wenden das maschinelle Nassreinigungsverfahren an.

DWA weist u. a. darauf hin

  • dass zur endgültigen Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (ausreichende Griffigkeit der Straße) nach der Vorbehandlung mit Ölbinder eine Nass-Nachreinigung erforderlich ist.
  • dass das Merkblatt DWA–M 715 den Stand der Technik darstellt und bei juristischen Wertungen immer herangezogen werden wird.  
Bekanntmachung des Bundesinnenministers vom 01.04.1985 (nach wie vor gültig): „Die Griffigkeit einer Fahrbahnoberfläche, die nur mit Ölbinder behandelt wird, kann sich bei nachfolgendem Regen wieder so verschlechtern, als wäre sie nicht mit Ölbinder behandelt worden.“ – Daher wurde bereits hier zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Nass-Nachreinigung gefordert. Im Merkblatt DWA-M 715 wurde diese Forderung übernommen.   

Vorsorglicher Hinweis:
Bei Anwendung der Ölbindermethode wird auf die geforderte Nass-Nachreinigung meist verzichtet. In diesen Fällen ist die Verkehrssicherheit eingeschränkt, besonders stark bei nachfolgendem Regen. Für die Folgen hierdurch verursachter Verkehrsunfälle ist der zuständige Baulastträger haftpflichtig.

Wenn BIOTEC-Fachfirmen Ölspuren beseitigen, übernehmen sie die Haftung und garantieren die vorschriftsmäßige Entsorgung des kontaminierten Materials.

Ölspuren - ein Klagerisiko für Kommunen
Die unabhängige Zeitung für den Öffentlichen Dienst „Behörden Spiegel“ hat bereits 2001 unter der Überschrift „Mit Sand und Besen auf die Anklagebank“, darauf hingewiesen, dass in Deutschland jährlich etwa 2000 Gerichtsverfahren um die Beseitigung von Ölspuren geführt werden.

Die Auftraggeber:
Auftraggeber sind Straßenbaulastträger, Feuerwehren, Bau- und Betriebshöfe, Autobahn- und Straßenmeistereien, wenn der Verursacher seiner Pflicht zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommt oder nicht dazu in der Lage ist (§ 7 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes, § 42 des Straßengesetzes, vergleiche auch § 32 Abs. 1 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung).

Industrie- und Gewerbeunternehmen beauftragen BIOTEC-Fachfirmen mit der Beseitigung von Ölverschmutzungen auf ihrem Betriebsgelände.

Auch Privathaushalte wenden sich bei Ölverschmutzungen oder Leckagen z. B. in Kellern, auf Grundstücken oder an Häuserwänden an BIOTEC.

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